Arbeitsrecht


In jedem arbeitsrechtlichen Zusammenhang, sowohl individual- als auch kollektivarbeitsrechtlich, können wir Ihnen eine zielorientierte Wahrnehmung Ihrer Interessen anbieten. Hier betreut Sie Herr Rechtsanwalt Jan Paul Seiter.

Das Individualarbeitsrecht hat das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen des einzelnen Arbeitsverhältnisses von dessen Beginn über die Art und Weise der Erbringung der täglichen Arbeitsleistung bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag zum Gegenstand.

Auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechts vertreten wir Sie sowohl als Arbeitnehmer als auch als Arbeitgeber. Wir übernehmen die rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverträgen und sonstigen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen ebenso wie die rechtssichere Gestaltung arbeitsrechtlicher Erklärungen, etwa Kündigungen und Abmahnungen.

Gleichsam begleiten wir Sie sowohl als Arbeitnehmer als auch als Arbeitgeber bei der Geltendmachung von arbeitsvertraglichen und tarifvertraglichen Ansprüchen sowie Schadenersatzansprüchen der Arbeitsvertragsparteien.

Ebenso beraten und vertreten wir Sie als Arbeitnehmer bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus Arbeitsverhältnissen wie auch bei der Geltendmachung der Unwirksamkeit von Abmahnungen und/oder Kündigungen sowohl im Rahmen außergerichtlicher Vertretung als auch vor der Arbeitsgerichtsbarkeit, etwa im Zusammenhang mit Kündigungsschutzklagen. Wir beraten und vertreten Ihre Interessen als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber nachhaltig bei Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag oder eine Abwicklungsvereinbarung und eine vergleichsweise Beilegung von Arbeitsrechtsstreitigkeiten.

Eine Beratung und Interessenvertretung auf beiden Seiten bedeutet keinen Interessenkonflikt. Vielmehr ergibt sich daraus Wissen um die sich wechselseitig gegenüberstehenden Streitpositionen und damit eine Förderung sowohl der Rechtsdurchsetzung als auch der Herbeiführung einer einvernehmlichen Lösung.

Unser Angebot einer Beratung und Vertretung umfasst auch Fragen zu befristeten Arbeitsverhältnissen, zu Altersteilzeit und zum Arbeitsrechtsschutz, zum Mutterschutz, Schwerbehindertenschutz und zum allgemeinen Gleichstellungsrecht sowie Fragen des In- oder Out-Sourcing und der Reorganisationen, zur Durchführung von Personalabbau, Betriebsstilllegungen oder Verlagerungen von Betrieben oder Betriebsteilen.

Im Arbeitsrecht sind Besonderheiten der Kostentragung gegeben.

Jede Seite trägt ihre Kosten anwaltlicher Vertretung vorgerichtlich sowie in der ersten Instanz selbst. Besteht für Sie keine Rechtsschutzversicherung, müssen Sie ihre Kosten selbst tragen. Soweit Sie über relativ geringe Einkünfte verfügen, können wir für Sie die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragen.

Wir versuchen stets eine interessengerechte Lösung Ihres Rechtsproblems zu erzielen. Primäres Anliegen ist es dabei - auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten - eine zufriedenstellende außergerichtliche Lösung zu finden. Sofern dies nicht möglich ist vertreten wir Sie aber auch in einem etwaigen Gerichtsverfahren.