Bau- und Architektenrecht


Gern beraten und vertreten wir Sie im Rahmen von baurechtlichen Fragestellungen. Hier betreut Sie Herr Rechtsanwalt Jan Paul Seiter. Dieser hat erfolgreich den Fachanwaltskehrgang für Bau- und Architektenrecht abgeschlossen und steht Ihnen mithin als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Im Baurecht ist zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht zu unterscheiden.

Das privates Baurecht regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen Bauherren und Auftraggebern und den Bauunternehmen oder Handwerkern als den Auftragnehmern. Rechtsgrundlagen sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B).

Das öffentliches Baurecht hat die verwaltungsrechtlichen Rechten und Pflichten des Bauherrn gegenüber Staat, Ländern und Gemeinden zum Gegenstand.

Rechtsgrundlagen sind das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die landesrechtlichen Bauordnungen (LBauO).

Wir begleiten Sie bei folgenden Problembereichen:

Für Bauherren

  • Durchsetzung von Baugenehmigungen und Steuerung von B-Plan-Verfahren
  • Gestaltung von Bau- und Planerverträgen
  • Durchsetzung von Forderungen (Mängel / Verzug / Schadensersatz)
  • Abwehr von Zahlungsansprüchen (Nachträge)

Für Bauunternehmer

  • Durchsetzung von Werklohnforderungen und Nachträgen
  • Abwehr von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche

Für Planer

  • Gestaltung von Architekten- Ingenieur- und Sonderfachplanerverträgen
  • Durchsetzung von Baugenehmigungen und Steuerung von B-Plan-Verfahren
  • Durchsetzung von Honoraransprüchen
  • Abwehr von Forderungen (Schadensersatz / Mängel / Verzug)

Für Bauträger

  • Gestaltung von Bauträger- und Kaufverträgen
  • Durchsetzung von Baugenehmigungen und Steuerung von B-Plan-Verfahren
  • Durchsetzung von Zahlungsansprüchen
  • Abwehr von Forderungen (Schadensersatz / Mängel / Verzug)

BAUVERTRAGSRECHT UND BAUBEGLEITENDE RECHTSBERATUNG

Die Realisierung von Bauvorhaben ist konfliktträchtig. Probleme im Bauablauf führen schnell zu erheblichen finanziellen Risiken.
Eine sorgsam durchdachte Vertragsgestaltung sowie eine baubegleitende Rechtsberatung sind deshalb von herausragender Bedeutung.
Geboten sind individuelle, interessengerechte und praktikable Regelungen.
Das Risiko späterer langatmiger Rechtsstreitigkeiten erfährt dadurch eine erhebliche Minimierung.
Regelungsbedürftig sind neben dem Leistungsumfang und der Abnahme insbesondere Fragen der Gewährleistung und der Haftung.

Erfüllungs- und Gewährleistungsanspruch

Vor Abnahme besteht Anspruch des Auftraggebers auf vertragsgemäße (baumangelfreie) Herstellung des Bauwerkes. Nach Abnahme eines Bauwerkes gilt bei Baumängeln das Gewährleistungsrecht. Unterschiede ergeben sich auch danach, ob ein BGB-Bauvertrag vorliegt, oder aber durch wirksame Einbeziehung der VOB/B ein VOB-Bauvertrag zugrunde liegt.

NACHTRAGS- UND SCHADENMANAGEMENT

Wir unterstützen Sie bei der Prüfung der Berechtigung von Zusatzforderungen ebenso wie bei der konsequenten Durchsetzung von Schadensersatzforderungen. Ziel unserer Tätigkeit ist der Schutz der Vermögensinteressen unserer Mandanten.

Architekten- und Ingenieurrecht

Wir beraten und begleiten Sie bei der Vertragsgestaltung und bei Durchsetzung oder Abwehr zusätzlicher Honorar- und Bauzeitverlängerungsansprüche.

Bauträgerrecht

Wir unterstützen sie als Bauträger bei der Geltendmachung fälliger Kaufpreisraten und setzen diese, wenn erforderlich, auch gerichtlich durch.
Als Kaufinteressenten beraten wir Sie bei der Prüfung von Kaufverträgen und begleiten Sie bei allen Fragen bezüglich der Abnahme und den möglichen Ansprüchen bei Baumängeln am Gemeinschafts- oder Sondereigentum.

Wir versuchen stets eine interessengerechte Lösung Ihres Rechtsproblems zu erzielen. Primäres Anliegen ist es dabei - auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten - eine zufriedenstellende außergerichtliche Lösung zu finden. Sofern dies nicht möglich ist vertreten wir Sie aber auch in einem etwaigen Gerichtsverfahren.