Erbauseinandersetzungen


Sofern im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge oder durch letztwillige Verfügung eine Personenmehrheit als Erben vorhanden sind, bzw. eingesetzt werden, so entsteht kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft.

Die Erbengemeinschaft ist grundsätzlich auf Auseinandersetzung angelegt.

Bis zur finalen Auseinandersetzung hat die Erbengemeinschaft nach dem gesetzgeberischen Willen den Nachlass gemeinschaftlich zu verwalten. Es sind die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, Maßnahmen der ordnungsgemäßen oder notwendigen Verwaltung zu organisieren (z.B. Reparaturmaßnahmen an Nachlassimmobilien) und der Nachlass durch Verwertung der einzelnen Vermögenswerte - sofern keine andere einvernehmliche Auseinandersetzung gefunden werden kann - im Wege von zum Beispiel Teilungsversteigerung oder Pfandverkauf „zu versilbern“, d.h. den Nachlass teilungsreif zu machen. Denn im Streitfall kann allein Geld entsprechend den Erbquoten aufgeteilt werden.

Herr Rechtsanwalt Janzen ist Fachanwalt für Erbrecht und unterstützt Sie bei der Erbauseinandersetzung sowie der Abwicklung von Verwaltungsmaßnahmen auf dem Weg zur finalen Auseinandersetzung.