Ehescheidungen


Ehescheidungen und auch Aufhebungen von eingetragenen Partnerschaften sind ein wesentlicher Bestandteil der familienrechtlichen Tätigkeit. Unabhängig davon, ob eine Scheidung einvernehmlich oder streitig durchgeführt werden soll, besteht für die Einleitung eines Scheidungsverfahrens, d.h. die Stellung eines Scheidungsantrages Anwaltszwang. Bereits der richtige Zeitpunkt der Antragstellung sowie die Auswahl des zuständigen Familiengerichtes sind strategisch zu koordinieren.

In den meisten Fällen sind neben dem reinen Ehescheidungsverfahren weitere Verfahren zumindest gedanklich zu durchdenken.

Sofern nicht ehevertraglich anders vereinbart wird kraft Gesetzes mit dem Scheidungsverfahren das Versorgungsausgleichsverfahren durchgeführt. Hierbei handelt es sich um den sachgerechten Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften der Ehegatten.

Ebenso können im stets zu beurteilendem Einzelfall weitere Verfahren wie Ansprüche wegen nachehelichem Unterhalt, Kindschaftssachen oder güterrechtliche Ansprüche im Verbund mit dem Scheidungsverfahren geltend gemacht, bzw. geklärt werden.

Wir stehen Ihnen zu diesen Punkten gern beratend zur Seite und führen Ihr Ehescheidungsverfahren sowie etwaige Verbundverfahren durch.