Fahrerlaubnis- und Fahrzeugzulassungsrecht


Das Recht der Fahrerlaubnis findet sich insbesondere in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dort ist geregelt, wann für das Führen von Kraftfahrzeugen eine amtliche Fahrerlaubnis benötigt wird und wie diese erworben, erhalten und ggf. entzogen wird. Inhalt ist auch das Punktesystem nach dem Fahreignungsregister (FAER).

Wir übernehmen Ihre Vertretung in Verfahren über Entziehung oder Erteilung von Fahrerlaubnissen vor den Verwaltungsbehörden.

Im Falle einer Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis beraten und vertreten wir Sie im Verwaltungsverfahren und begleiten Sie bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. In diesem Zusammenhang beraten wir Sie auch zu Möglichkeiten der Punktereduzierung und begleiten Sie für den Fall der Entziehung der Fahrerlaubnis auf dem Weg zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis (Stichwort MPU).

Ebenso beraten und vertreten wir Sie im Zusammenhang mit Fragen zu Fahrtenbuchauflagen.

Im Rahmen des Fahrzeugzulassungsrechtes sind die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sowie die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) über die Regelung der technischen Voraussetzungen für die Betriebserlaubnis und die Bauartgenehmigung von Fahrzeugen maßgeblich.

Wir beraten und vertreten Sie bei Fragen rund um das Thema Fahrzeugzulassung, etwa im Falle versagter Zulassung oder einer Betriebsuntersagung.