Der Erbschein ist ein öffentliches Zeugnis des Nachlassgerichtes über die Erbfolge. Auf Antrag wird der Erbschein ausgestellt und legitimiert den Erben gegenüber dem Grundbuch, Versicherungen und Banken.
Neben dem Erbscheinsantrag beim zuständigen Nachlassgericht kann es auch im Rahmen der Erbscheinserteilung zu einem streitigen Verfahren vor dem Nachlassgericht kommen. Nicht selten sind letztwillige Verfügungen auslegungsbedürftig, werden angefochten oder es gibt Streit um die Testierfähigkeit des Erblassers, die formwirksame Errichtung der Verfügung oder einen etwaigen Widerruf des gegenständlichen Testaments.
Wir betreuen Sie im Rahmen eines Erbscheinsverfahrens von der Antragstellung bis zur Erteilung des begehrten Erbscheines.