Verkehrsrecht


In jedem verkehrsrechtlichen Zusammenhang können wir Ihnen eine zielorientierte Wahrnehmung Ihrer Interessen anbieten. Hier betreut Sie Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jan Paul Seiter.

Verkehrszivilrechtlich übernehmen wir bei Verkehrsunfallereignissen die Durchsetzung oder die Abwehr von Ansprüchen auf Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld. Im Verkehrsvertragsrecht, etwa bei Autokauf und Leasing leisten wir die Vertragsgestaltung oder auch Beistand im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen.

Auf dem Gebiet des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts, insbesondere im Zusammenhang mit Bußgeldbescheiden und Eintragungen in das Flensburger Fahreignungsregister (FAER) sowie der Anordnung von Fahrverboten gewährleisten wir Ihre Verteidigung ebenso wie bei Belastung mit verkehrsstrafrechtlichen Tatvorwürfen, etwa des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, und/oder einer (drohenden) Entziehung der Fahrerlaubnis.

Wir übernehmen Ihre Beratung und Vertretung zudem auch im Verkehrsverwaltungsrecht, z.B. bei Fragen der Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrtenbuchauflagen und Abschleppmaßnahmen.

Betreffend das Versicherungsrecht begleiten wir Ihre Rechtsanliegen zu Ansprüchen aus der der Haftpflichtversicherung, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung.
Wir übernehmen wir Sie insbesondere:

Verkehrsunfall

Verkehrszivilrecht

Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Fahrerlaubnis- und Fahrzeugzulassungsrecht

Wir versuchen stets eine interessengerechte Lösung Ihres Rechtsproblems zu erzielen. Primäres Anliegen ist es dabei - auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten - eine zufriedenstellende außergerichtliche Lösung zu finden. Sofern dies nicht möglich ist vertreten wir Sie aber auch in einem etwaigen Gerichtsverfahren.