Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht


Bei Erlass eines Bußgeldbescheids oder Einleitung eines Strafverfahren übernehmen wir Ihre Verteidigung sowohl gegenüber zuständigen Behören als auch Gerichten. Augenmerk legen wir dabei insbesondere auf das Ziel der Vermeidung eines etwaig drohenden Fahrverbots oder einer Entziehung der Fahrerlaubnis. Herr Rechtsanwalt Seiter als Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügt im Bereich des Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht über jahrelange Erfahrung und begleitet Sie insofern umfassend.