Wir vertreten Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen. Dazu gehören zum einen Sachschäden wie Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten, Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten, Nutzungsausfallentschädigung etc. und zum anderen Personenschäden wie Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Schmerzensgeld einschließlich der Berechnung und Geltendmachung zukünftiger Rentenansprüche bei dauernden Beeinträchtigungen (Folgeschäden).
Dabei gewährleisten wir für Sie eine schnelle und effektive Durchsetzung Ihrer Ansprüche bzw. wehren für Sie unberechtigte Ansprüche ab.
Herr Rechtsanwalt Seiter als Fachanwalt für Verkehrsrecht übernimmt für Sie die Auseinandersetzung mit Versicherungen und Gutachtern, um Ihren Ansprüche durchzusetzen und den entstandenen Schaden zu regulieren. Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden sein, kann die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes für Verkehrsrecht bei der gegnerischen Versicherung abgerechnet werden.
Durch die Auseinandersetzung mit Versicherungen haben wir Einblick in die Abläufe der Schadenregulierung und nutzen dieses Wissen für Sie auch bei versicherungsrechtlichen Fragestellungen (Vollkasko- und Teilkaskoleistung), die häufig im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen zu berücksichtigen sind.