Verkehrszivilrecht


Das Verkehrszivilrecht umfasst das Vertragsrecht (Autokauf und Leasing samt Vertragsgestaltung sowie die zugehörigen Gewährleistungsansprüche).

Es geht dabei insbesondere um die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wegen Fahrzeugmängeln (Nacherfüllung, Rücktritt, etc.) sowie wegen Reparaturmängeln nach Fahrzeugreparatur, die Geltendmachung von vertraglichen Ansprüchen gegenüber Kasko/Teilkaskoversicherung sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Leasingverträgen.